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BGH, 09.07.2003 - 2 StR 45/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 33a StPO
Gegenvorstellung; Nachholung des rechtlichen Gehörs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung auf Nachholung rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Unabänderbarkeit einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 45/03
Ein nach § 349 Abs. 2 und 3 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch geändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2 m. w. Nachw.). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 45/03
Ein nach § 349 Abs. 2 und 3 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch geändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2 m. w. Nachw.).